Informatiker = Ingenieure!

Ingenieure haben einen guten Ruf. Die Berufsbezeichnung ist daher auch gesetzlich geschützt. Was kaum ein Informatiker weiß: Auch Informatiker dürfen den Ingenieur Titel tragen. Selbst die Behören haben hier unterschiedliche Meinungen - doch das könnte sich bald vielleicht ändern.

Als studierter Informatiker habe ich mich nie als Ingenieur gefühlt. Man assoziiert den Ingenieurs Beruf doch eher mit klassischen Gebieten wie Bauingenieurswesen, Maschinenbau oder Elektrotechnik. Doch gesetzlich gesehen können sich selbst Absolventen der Fotografie, Gartenbaus und auch Informatiker Ingenieure nennen. Einzige Bedingung ist ein dreijähriges technisches oder naturwissenschaftliches Studium.

Studenten selbst sind verunsichert und Hochschulen schreiben häufig nichts auf das Zeugnis oder verweisen auf andere Stellen. Ich habe etwas genauer geschaut. Aber was bedeutet es den Titel tragen zu dürfen?

Ingenieur Titel tragen

Der Ingenieurs Titel kann in verschiedenen Formen auf beispielsweise Webseiten oder Visitenkarten geschrieben werden. Das geht entweder als Berufsbezeichnung unter einer Signatur oder als Namenszusatz (ausgeschrieben oder abgekürzt):

  • Ingenieur Max Mustermann
  • Ing. Max Mustermann
  • Max Mustermann
    Ingenieur

Man sollte sich nur sicher sein, den Titel des Ingenieurs tragen zu dürfen, sonst droht eine Ordnungswidrigkeit des jeweiligen Bundeslandes. Ausgenommen ist hier der „beratende Ingenieur“ der nur durch die Ingenieurkammer explizit vergeben wird.

Ingenieurs Titel als Namenszusatz bei XING

Regelung in Hamburg

Eine einheitliche bundesweite Regelung gibt es in unserem föderalen System nicht – daher kann ich vor allem für meine Heimatstadt Hamburg sprechen und aus dem Hamburger Ingenieursgesetz (HmbIngG) zitieren:

Die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ allein oder in einer Wortverbindung dürfen Personen führen, die das mindestens dreijährige Studium einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule oder an einer deutschen Fachhochschule oder (…) abgeschlossen haben (…)

HmbIngG §1 Absatz 1a, Fassung vom 10. Dezember 1996

Wie viel Technik oder Naturwissenschaft im Studium vor kommen muss oder ob ein „Bachelor of Science“ vorrausgesetzt wird, geht aus dem Gesetz nicht hervor. Der Bologna Prozess, der das Bachelor/Master System eingeführt hat, wurde erst drei Jahre später (1999) europaweit eingeführt.

Das Bachelor Studium geht aber mindestens drei Jahre und erfolgreich war es bei mir auch. Also darf ich den Ingenieur Titel tragen?

Universitäten und Behören unterschiedlicher Meinung

Um hier eine Antwort zu erhalten habe ich meine Hochschule, an der ich Angewandte Informatik studiert habe, eine Anfrage geschickt. Laut meiner Hochschule sind „an der HAW ausgebildete Informatiker*innen [sind] laut Auskunft des Prüfungsausschusses keine Ingenieure (…)“.

Ein entsprechenden Vermerk habe ich auf meinem Zeugnis auch nicht. Die Technische Universität Hamburg setzt diesen Vermerk beispielsweise für Umwelttechnik – genau wie andere Hochschulen für den Studiengang Angewandte Informatik.

Also wer hat denn nun Recht – Gesetz oder Hochschule?

Nach einem Gespräch mit der Behörde für Wirtschaft in Hamburg und anschließend mit der Hamburger Ingenieurkammer für Bau (dort werden die Ordnungswidrigkeiten bezüglich des Ingenieur Titels geahndet) und anfänglicher Irritierung habe ich Antworten erhalten:

  • Die Hochschulen (in Hamburg) sind weder berechtigt das Tragen des Titels zu erlauben noch zu verbieten.
  • Auf Grundlage meines MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) Studiums der Informatik und des Hamburger Ingenieurgesetz bin ich berechtigt mich Ingenieur zu nennen. Wuhuu!
  • Ein einheitlichen Ansprechpartner und eine transparente und konsistente Regelung zwischen den Behören gibt es (noch nicht).

Gesetzesanpassung notwendig?

Die Kammer möchte dies aber noch nachschärfen und nun die Gespräche aufsuchen, um hier mehr Klarheit reinzubringen. Dazu gehört wohl auch das in die Jahre gekommende Gesetz.

Das 1996 verabschiedete Gesetz soll wohl angepasst werden, um hier klarer in Hamburg differenzieren zu können ab wann man berechtigt ist und wann nicht. Dadurch sollten nicht nur den Hochschulen, sondern auch den Studenten selber das etwas klarer werden. Das fordert auch schon länger der Verein der deutschen Ingenieure (kurz: VDI).

Andere Bundesländer?

In anderen Bundesländern ist es sehr ähnlich geregelt. Es darf sich jeder Ingenieur nennen, der einen Abschluss eines grundständigen technisch-ingenieurwissenschaftlichen Studienganges an einer anerkannten staatlichen oder privaten Hochschule in Deutschland hat. Darf man den Titel in einem Bundesland tragen, gilt das übrigens für alle anderen Bundesländer auch (Quelle).

Also an alle Informatiker-Leser da draußen: Ihr seid Ingenieure, also könnt ihr euch auch der Reihe der Trust me I’m an engineer Memes anschließen und eure eigenen Ingenieurs Lösungen dem Internet präsentieren:

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6 Kommentare
  1. Kalli1 sagt:

    Es ist aber schon ein großer Unterschied, ob man Angewandte Informatik oder (Kern-)Informatik studiert hat.

    Bei Angewandter Informatik mit einem technischen Anwendungsfach und höherer, angewandter Mathematik würde ich blind sagen, das sieht ganz nach Ingenieur(Informatik) aus.

    Ein grundständiges (Kern-)Informatik Studium, ich habe das an der TU Dortmund kennengelernt, sieht für mich völlig anders aus. Die Mathematik ist völlig anders, man studiert nichts technisches, sondern eher mathematisches in vielen Informatik Modulen und egal ob Pflicht- oder Wahlmodule, da ist kaum etwas, was mit der Anwendung dieser Wissenschaft zu tun hat.

    Mich würde wundern, wenn so jemand sich Ingenieur nennen darf. Oder sind Mathematiker auch Ingenieure? Du hast immerhin MINT erwähnt, was Mathematik beinhaltet…

    • Finn Dohrn sagt:

      Das Hambugerische Ingenieursgesetz ist da eindeutig: dreijähriges naturwissenschaftliches Studium (auch Mathematik). Wenn das erfüllt ist, kann man sich Ingenieur nennen – zumindest in Hamburg. ;-)

  2. Henrik sagt:

    Hallo, ich habe vor Informatik zu studieren und wollte von dir wissen, ob du nach deinem Studium eine Urkunde zum Tragen des Ingenieurstitels von einer der 16 Ingenieurskammern erhalten hast, ich frage mich recht oft, ob ich nach einem Informatikbachelor eine solche ausgehändigt bekommen würde, wenn ich sie dann beantragen würde.

    LG Henrik

    • Finn Dohrn sagt:

      Moin Henrik,

      freut mich, dass du auch Informatik studieren willst. Gute Wahl! Nein, ich habe keine Ingenieursurkunde erhalten. Nur die Bachelorurkunde. Aber diese berechtigt mich wie gesagt, laut Ingenieurskammer, zum Trafen des Titels „Igenieur“ (laut HamIngG). Erkundige dich sonst gerne dazu. Universitäten dürfen dies selber auch nicht ausstellen.

      Viele Grüße Finn

      • Sebastian sagt:

        Ich habe im Sommer 2023 in NRW meinen Bachelor abgeschlossen und auf meiner Urkunde steht, dass ich berechtigt bin den Titel Ingenieur zu tragen.

        Du schriebst hier, man müsse diesen Titel bei einer Ingenieurskammer beantragen, da die Universitäten nicht berechtigt sind diesen auszustellen.

        Daraus folgt für mich, ich müsse den Titel noch beantragen?
        Hast du hier vielleicht genauere Informationen zu?

        • Finn Dohrn sagt:

          Nein beantragen musst du den Titel nicht. Du hast ihn automatisch (zumindest kann ich für Hamburg sprechen) wenn du ein „MINT Studium“ abgeschlossen hast. Also darfst du ihn tragen. :) Die offizielle „Verleihung“ ist in Hamburg dennoch nur dem VDI gestattet. Leider habe ich das alles nur mündlich erfahren.
          Viele Grüße Finn